AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BICO Business Information Consulting GmbH & Co. KG für Beratungs- und Unterstützungsverträge mit Unternehmern

A. Allgemeines / Geltungsbereich
1.Beratung und Unterstützung unserer Kunden erfolgen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Beratungs- oder Unterstützungsleistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

3.Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

4.Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.

B. Leistungsgegenstand

1. Wir werden unseren Kunden auf den im Vertrag im einzelnen aufgeführten Gebieten beraten und unterstützen.

2. Inhalt und Umfang der von uns geschuldeten Beratungs- und Unterstützungsleitungen ergeben sich hierbei mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung aus unserem schriftlichen Angebot.

3. Nicht ausdrücklich im Vertrag oder im schriftlichen Angebot aufgeführte Leistungen sind von uns nicht geschuldet.

C. Erbringungen der Beratungs- und Unterstützungsleistung / Mitwirkung des Kunden

1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Ort der Leistungserbringung ein der Geschäftssitz des Kunden.

2. Auch soweit wir die vereinbarten Leistungen in den Räumen unseres Kunden erbringen, treten unsere Mitarbeiter in kein Arbeitsverhältnis zu unserem Kunden.

3. Der Kunde nennt uns sachkundige und entscheidungsbefugte Mitarbeiter, welche die zur Durchführung der Beratung und Unterstützung erforderliche Auskünfte erteilen und Entscheidungen entweder treffen oder kurzfristig herbeiführen können.

4. Ist ein Mitarbeiter von uns wegen Krankheit, Urlaub oder aus anderen von unserem Kunden nicht zu vertretenden Gründen an der Erbringung der Leistungen gehindert, werden wir auf Wunsch des Kunden unverzüglich einen anderen geeigneten Mitarbeiter einsetzen. Im übrigen sind wir berechtigt, unsere Mitarbeiter jederzeit durch einen anderen geeigneten Mitarbeiter zu ersetzen.

5. Soweit die vereinbarten Leistungen in den Räumen unseres Kunden zu erbringen sind, wird der Kunde für unsere Mitarbeiter geeignete Räume zur Verfügung stellen, in denen auch Unterlagen, Dokumentationen, Datenträger und sonstige zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderliche Arbeitsmittel sicher gelagert werden können.

6. Der Kunde wird uns alle erforderlichen Arbeitsmittel in ausreichendem Umfang ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung stellen.

7. Der Kunde wird die für die Durchführung der Vereinbarung erforderliche Rechenzeit auf einer geeigneten Datenverarbeitungsanlage zur Verfügung

8. Der Kunde wird unseren Mitarbeitern jederzeit kostenfrei Zugang zu den für die Durchführung der Vereinbarung notwendigen Informationen verschaffen und rechtzeitig mit allen erforderlichen Informationen versorgen.

9. Der Kunde testet erstellt Software und durchgeführte Systemeinstellungen gründlich auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung der Software beginnt.

10. Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse. Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises im Einzelfall können unsere Mitarbeiter immer davon ausgehen, dass alle Daten mit denen sie in Berührung kommen, gesichert sind.

11. Der Auftraggeber trägt Nachteile und Mehrkosten aus einer Verletzung dieser Pflichten.

D. Vergütung / Zahlungsbedingungen

1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, berechnen wir die Vergütung nach Aufwand an Arbeitszeit, Reise- und Wartezeit zu den bei uns jeweils gültigen Listenpreisen. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des jeweiligen Einsatzberichtes.

2. Bei Abrechung der Leistungen nach Stundensätzen werden begonnene halbe Einsatzstunden nach dem halben Stundensatz berechnet. Für außerhalb unserer üblichen Arbeitszeit zu erbringenden Leistungen gelten besondere Stundensätze.

3. Der Kunde erstattet uns bei Durchführung der Vereinbarung entstehende Nebenkosten, wie z.B. Kosten für notwendige Reisen und auswärtige Übernachtungen. Zu erstatten sind für: PKW: der bei uns jeweils geltende Listenpreis pro gefahrenen Kilometer Bahn: 1. Klasse Flugzeug: Kurzstrecken innerhalb Europas: Economy Class, Langstrecken: Business Class Übernachtungen: eine Übernachtungspauschale gem. Listenpreis

4. Zu allen Preisen tritt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.

5. Wir behalten uns das Recht vor, wöchentlich abzurechnen.

6. Wir sind berechtigt, Anzahlungen zu verlangen.

7. Zahlungen sind nach Erhalt der Rechnung sofort ohne Abzug fällig.

8. Bei Zahlungsverzug haben wir das Recht, erbrachte und noch nicht abgerechnete Leistungen zu berechnen und sofort fällig zu stellen. Dies gilt auch, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden eintritt oder einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber uns gefährdet ist.

9. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche aus anderen Vertragsverhältnissen steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.

E. Leistungszeit

1. Die Leistung wird von uns so schnell wie möglich ausgeführt.

2. Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

3. Können vereinbarte Leistungen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht erbracht werden, können wir diese unter Abzug ersparter Aufwendungen dennoch zur Abrechnung bringen.

4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

5. Die Leistungsfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Wirkungsbereiches liegen, insbesondere Mobilmachung, Krieg, Unruhen, Terror, allgemeine Materialverknappung, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Erbringung des Leistungsgegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Das Vorliegen derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen den Kunden baldmöglichst mitteilen.

F. Haftung

1. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht

1a. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.

1b. für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung durch uns, einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

1c. wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine vertragswesentliche Pflicht leicht fahrlässig verletzen. Diese Haftung ist auf den Ersatz von vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

1d. für die Haftung nach §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz.

2. Wir haften überdies nicht für Schäden, die im Zusammenhang damit entstehen, dass der Kunde keine tagesaktuelle, brauchbare Datensicherung in geeigneter Form angefertigt oder sonst eine zeitnahe und kostengünstige Wiederherstellung von Daten sichergestellt hat. Bei Beschädigung von Datenträgermaterial umfasst die Ersatzpflicht nicht den Aufwand für die Wiederbeschaffung verlorener Daten und Informationen.

3. Die Haftung gem. Ziffer F. 1c. ist begrenzt auf den von unserer Betriebshaftpflichtversicherung gedeckten Betrag in Höhe von EURO 50.000,00 pro Schadensfall. Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes finden auch bei grob fahrlässig verursachten Schadensfällen Anwendung, wenn der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt ist.

4. Soweit Schadenersatzansprüche ausgeschlossen oder beschränkt sind, gilt dies auch für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzes.

5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

6. Der Kunde ist vorbehaltlich Ziffer G. 2 a. nur berechtigt, sich wegen Pflichtverletzungen vom Vertrag zu lösen, wenn die Pflichtverletzung von uns zu vertretenden ist.

G. Mängelgewährleistung

2. Soweit die Gewährleistung nach Ziffer. G.1. nicht ausgeschlossen werden kann, gilt folgendes:

2a. Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Sind wir in diesen Fällen zur Mangelbeseitigung/ Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Preises zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder von uns eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen wurde.

2b. Der Kunde ist nur nach Maßgabe der Regelung in G. 2. zur Minderung und zum Rücktritt wegen eines Mangels berechtigt.

2c. Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr. Die Gewährleistungsfristen sind Verjährungsfristen und gelten auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

2d. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt jede Gewährleistung.

2e. Der Kunde hat offensichtliche Mängel als Kaufmann unverzüglich, im übrigen innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich mitzuteilen. Kaufleute haben darüber hinaus eine eingehende Untersuchung auf Mängel vorzunehmen und Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung nicht zu erkennen waren, uns unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

2f. Zur Vornahme aller nach unserem billigen Ermessen notwendig erscheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit.

H. Vertraulichkeit

1. Informationen, Geschäftsvorgänge, Aufgaben und Unterlagen die den Vertragsparteien im Rahmen dieser Vereinbarung bekannt oder übergeben werden und Geschäftsgeheimnisse darstellen oder aus sonstigen Gründen vertraulich sind, sind klar und deutlich als vertraulich zu bezeichnen. Die Vertragsparteien werden solche Informationen, Geschäftsvorgänge, Aufgaben und Unterlagen gegenüber Dritten vertraulich behandeln, es sei denn, diese sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Die Vertragsparteien werden den einzusetzenden Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.

2. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bis zum Ablauf von 2 Jahren bestehen.

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

2. Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

3. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das einheitliche Kaufgesetz (EKG), das einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) und das UN-Kaufrecht wird


BICO Business Information Consulting GmbH & Co. KG (Stand Februar 2007)